Mit einfacher Bereitstellung und kalkulierbaren Kosten stellen sie für IT-Entscheider attraktive Alternativen dar.

Andererseits stellen Vorgaben an den Datenschutz, wie die ab 25. Mai 2018 gültige EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), höhere Ansprüche an den Schutz und Umgang mit sensiblen Daten. Beispielsweise müssen Speicherorte klar benannt und dokumentiert sein, Zugriffsberechtigungen und -kontrollen existieren und Datenschutzstandards eingehalten werden.

Die IT-Administration sieht sich dadurch mit einer Fülle zusätzlicher Aufgaben und Ansprüchen konfrontiert. Häufig müssen bestehende Konzepte überdacht und angepasst werden. Für die Umsetzung müssen neue Prozesse entwickelt und geeignete Lösungen evaluiert werden.

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